Erneuerbare Energien / Batteriespeicher
Batteriespeicher (BESS): die Grundlagen.
Was ein Batteriespeicher ist, wie viel Fläche er braucht und wie ein Projekt von der ersten Prüfung bis zum Betrieb entsteht. Für Flächeneigentümer, Gemeinden und alle, die sich einen Überblick verschaffen möchten.
Was ist ein Batteriespeicher?
Ein Batteriespeicher, kurz BESS (Battery Energy Storage System), nimmt Strom auf, wenn mehr erzeugt als verbraucht wird, etwa bei viel Sonne oder Wind. Wird der Strom später gebraucht, gibt der Speicher ihn wieder ins Netz ab.
Damit gleichen Batteriespeicher Schwankungen aus, entlasten das Stromnetz und helfen, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Sie sind ein wichtiger Baustein der Energiewende.
Stand-alone oder Co-Location
Stand-alone
Ein eigenständiger Speicher mit direktem Anschluss an das Stromnetz, meist in der Nähe eines Umspannwerks.
Co-Location
Ein Speicher am Standort eines Solar- oder Windparks. Er nutzt denselben Netzanschluss und speichert den dort erzeugten Strom.
Aufbau und Flächenbedarf
Ein Batteriespeicher besteht aus Batteriecontainern, Wechselrichtern und einem Transformator, dazu kommen Zufahrt und Umzäunung. Der Flächenbedarf hängt von der Leistung ab.
| Größe | Leistung | Fläche |
|---|---|---|
| Klein | 30–50 MW | ab ca. 1,0 ha |
| Mittel | ca. 100 MW | 2–3 ha |
| Groß | 200–500 MW | 8–18 ha |
Was einen guten Standort ausmacht
Netzanschluss
Nähe zu einem Umspannwerk mit freier Anschlusskapazität. Das ist das wichtigste Kriterium.
Lage und Zufahrt
Möglichst ebene Fläche, gut erreichbar für Bau und Wartung.
Schutzgebiete und Abstände
Keine Konflikte mit Schutzgebieten, ausreichender Abstand zu Wohnbebauung.
So entsteht ein Batteriespeicher
Vier Phasen von der Fläche bis zum Betrieb. Planung, Gutachten und Anträge liegen beim Projektentwickler. Eigentümer sind vor allem bei der Flächensicherung und bei Abstimmungen vor Ort gefragt, etwa zu Zufahrt und Kabeltrasse.
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Standort- und Flächenprüfung
- Netzanschluss und Kapazität
- Lage, Zufahrt, Topografie
- Schutzgebiete und Abstände
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Vereinbarung und Flächensicherung
- Kauf, Kaufoption oder Pacht
- Grundbuch und Dienstbarkeiten für Kabel und Zufahrt
- Rückbau vertraglich gesichert
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Gutachten und Genehmigung
- Netzanschlussbegehren
- Gutachten zu Schall, Brandschutz und Natur
- Bauantrag
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Bau und Betrieb
- Fundamente, Container, Transformator
- Anschluss, Tests, Inbetriebnahme
- Vermarktung und Wartung, später Rückbau
Die Rolle der Gemeinde
Ein Batteriespeicher wird in der Regel über eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung genehmigt, mit Brand- und Schallschutzkonzept. Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist für reine Batteriespeicher in aller Regel nicht erforderlich.
- Flächennutzungsplan und gegebenenfalls eigene Grundstücke
- Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB, bei sehr großen Anlagen gegebenenfalls ein Bebauungsplan
- Frühe Einbindung der Feuerwehr in das Brandschutzkonzept
- Bauverkehr über Gemeindestraßen, Wege für die Kabeltrasse
- Gewerbesteuer ab Inbetriebnahme, Absicherung des Rückbaus
Häufige Fragen
Ist ein Batteriespeicher laut?
Hörbar sind vor allem Lüfter und Wechselrichter. Maßgeblich sind die Grenzwerte der TA Lärm. Ein Schallgutachten im Genehmigungsverfahren weist nach, dass sie an der nächsten Bebauung eingehalten werden.
Wie steht es um den Brandschutz?
Für jeden Speicher wird ein Brandschutzkonzept mit der Bauaufsicht und der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Die Container werden laufend überwacht.
Was bedeutet das für Natur und Boden?
Natur- und Artenschutz werden früh geprüft. Auf Acker- oder Grünland können Fachgutachten nötig sein. Hecken und Bepflanzung dienen oft als Sichtschutz.
Welche Genehmigung ist nötig?
In der Regel eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung mit Brand- und Schallschutzkonzept. Bei sehr großen Anlagen kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen.
Wie lange dauert es bis zum Bau?
Das hängt vor allem vom Netzanschluss und vom Genehmigungsverfahren ab. Ein belastbarer Zeitplan ist erst nach der Prüfung des Standorts möglich.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Die Anlage wird vollständig zurückgebaut. Der Rückbau wird vertraglich festgelegt und abgesichert, zum Beispiel durch eine Bürgschaft.
Sie besitzen eine Fläche?
Kostenlose und unverbindliche Prüfung, ob Ihre Fläche für einen Batteriespeicher in Frage kommt. Neben der Pacht ist auch ein Grundstückserwerb möglich.
Kontakt
Fragen zu Batteriespeichern oder eine Fläche, die in Frage kommt? Nehmen Sie gern Kontakt auf.
- Telefon
- +49 1525 4260 291
- ba@ansos.org
- Sitz
- 76275 Ettlingen